Anästhesie: Aufhebung der Schmerzempfindung, Schmerzlosigkeit, Schmerzausschaltung. Formen: 1. Vollständige Unempfindlichkeit (für Schmerz, Berührung, Druck, Gelenkstellung usw.) bei Schädigung von sensiblen Nerven. Zur Abgrenzung: Unvollständige Empfindungsstörung (Hypästhesie). 2. Betäubung/Aus-schaltung von Schmerzen durch eine Narkose. 3. A. zur Blutentnahme: vgl. Lokalanästhesie.

anal: zum After gehörend, den After betreffend. Anale Inkontinenz: Inkontinenz.

Analfissur: Spalt bzw. Einriss der Haut / Schleimhaut am After.

Analgesie: Aufhebung der Schmerzempfindung, Schmerzlosigkeit, Schmerzausschaltung bei operativen Engriffen.

analgetisch: gegen Schmerzen gerichtet; z.B. ein analgetisches Medikament (z.B. Paracetamol, z.B. Ibuprofen, u.v.a. mehr).

Analinsuffizienz: Unfähigkeit, den After zu verschließen durch unzureichende Funktion der Afterschließmuskeln (After, Afterverschluss). Formen: a) nur teilweise verloren gegangene, bzw. teilweise noch vorhandene (d.h. partielle) A.: Die Grundspannung des Afters ist vermindert, aber nicht vollständig aufgehoben. Der After kann aktiv nur teilweise verschlossen werden. b) vollständige (komplette) A.: es besteht keinerlei Fähigkeit mehr, den After zu verschließen. Ursachen der A.: Vollständige oder unvollständige Lähmung der Afterschließmuskeln. Überfüllung des Enddarmes (bei unzureichender Entleerung des Darmes). Folgen: Ständige oder gelegentliche unwillkürliche Entleerung von Kot (Inkontinenz für Stuhl) mit Hautentzündungen, Geruchsbehinderung, Harnwegsinfektionen. Behandlung: Eine ursächliche Behandlung der A., d.h. ein Training des äußeren Afterschließmuskels und der Muskulatur des Beckenbodens, ist nur bei intakten neurologischen Funktionen oder einer Teillähmung (d.h. inkompletter Lähmung) des äußeren Afterschließmuskels (d.h. bei einer inkompletten Lähmung unterhalb des 2. Sakralsegmentes) denkbar. Bei einer kompletten Lähmung fehlen die neurologischen Grundlagen für das Training der Muskelfunktionen. Die Behandlung der medizinisch und sozial schwerwiegenden Nebenwirkungen der A. lassen sich durch eine konsequente Enddarmentleerung in Verbindung mit einem Verschluss des Afters durch Analtampons weitgehend beherrschen. Vgl. Darm: Entleerungstechniken, Darmtraining, Beckenbodentraining.

Analprolaps: Darmvorfall am After.

Analreflex: Zusammenziehen des äußeren Afterschließmuskels bei Bestreichen der Hautregion, die den After umgibt. Das Fehlen des A. kann ein Hinweis auf eine Störung des Nervus pudendus (2. bis 4. > Sakralsegment) sein, der (u.a.) den willkürlichen Verschluss von After und Harnblase steuert. Der A. kann bei neurologischen Störungen durch ein tethered cord gesteigert sein. Vgl. auch Beckenbodenreflexe.

Analtampon: Tampon aus Watte oder Kunststoff (Polyvinylalkohol [PVA] oder Polyurethan), mit dem der After verschlossen werden kann. Gründe für das Tragen von A.: Bei vollständig oder teilweise gelähmtem Afterschließmuskel kommt es häufig zu unwillkürlichem Verlust von Stuhl, wodurch behandlungsbedürftige Hautkomplikationen und eine Geruchsbelästigung entstehen können. Der gelähmte After kann durch Tampons verschlossen werden. Damit lassen sich Hautkomplikationen vermeiden oder behandeln, eine Geruchsbehinderung durch Verlust von Stuhl sowie unsteuerbares Abgehen von Darmwinden mit Geruchsbelästigung vermindern oder verhindern. Tamponarten: A. stehen in verschiedenen Arten und Größen zur Verfügung: 1. als Watte-Tampons (z.B. von „ob“ in verschiedenen Größen von „mini“ bis „spezial“). Watte-Tampons sind billig und verschließen den After bei korrekter Anwendung ebenso zuverlässig wie PVA-Tampons. Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist in der Regel nicht erforderlich. 2. als Schaumstoff (PVA, d.h. Polyvinylalkohol)- oder Polyurethan-Tampons. (Beschreibungen vgl. Anhang Darm). Gesicherter Analtampon: Um zu vermeiden, dass ein A. herausgedrückt wird, kann der After a) mit einem Pflaster (z.B. Fixomull stretch ®) zugeklebt werden, b) zusätzlich durch zusammengerollten Zellstoff, der die Gesäßfalte ausfüllt, und c) durch eine straff sitzende (Netz-) Hose gesichert werden. Verordnungsfähigkeit: A. sind bei Lähmung des Afterschließmuskels und Darmlähmung verordnungsfähig. Eine medizinische Be­gründung wird vom Kostenträger bei der Erstverordnung verlangt, bei einer Wiederholungsverordnung nicht mehr. Begründungen (wird auf Wunsch des Kostenträgers durch den Haus- oder Kinderarzt als „Bescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse“ ausgestellt): Inkontinenz für Stuhl, Vermeidung oder Behandlung von Hautkomplikationen, häufiges Kotschmieren mit Hautkomplikationen, Geruchsbehinderung, unwillkürlicher Verlust von Stuhl bei dünnem Stuhl mit Hautkomplikationen.

Analtampons Allgemeines, Arten, Größen, Auswahl

Analtampons - Anwendung

Ärztliche Begründungen/Bescheinigungen/Stellungnahmen

   
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