Hegarstift: leicht gekrümmter Stahlstift unterschiedlicher Dicke (1 bis 26 mm, jeweils um 0,5 oder 1 mm zunehmende Dicke) mit konischer Spitze, zur Aufweitung (Bougierung) z.B. der Harnröhre, des Afters usw.

hemi...: Wortteil mit der Bedeutung von halb, halbseitig, einseitig, eine Körperhälfte betreffend; z.B. Hemiparese: halbseitige Teillähmung von Nerven.

Heminephrektomie: operative Entfernung der Hälfte einer Niere, z.B. einer Doppelniere.

Heparin ®: gerinnungshemmende Substanz, die therapeutisch genutzt wird, um die Bildung von Blutgerinnseln zu verhindern (z.B. bei einer Venenentzündung oder vor/während Flugreisen) oder bestehende Gerinnsel (bei einer Thrombose) aufzulösen.

hereditär: erblich; z.B. die Bluterkrankheit ist ein hereditäres Leiden.

Heredität: Erblichkeit.

Hernia, Hernie: Eingeweidebruch; z.B. Vortreten eines Darmstückes durch eine Lücke in der Bauchdecke. Eine H. ist operationsbedürftig. Hierbei wird das vorgetretene Darmstück in die Bauchhöhle zurückverlagert und die Bauchdeckenlücke geschlossen. Leistenhernie.

Heterotopie, heterotop: grch. hetero-, anders; topos, Ort, Stelle; auch: ektop, ektopisch. Außerhalb eines normalen Ortes gelegen, nicht an typischer Stelle liegend. Z.B. ektop liegende Niere: Niere außerhalb des Nierenlagers. Neuronale Hete­ro­­topie (auch: neuronale Ektopie): „an falschem Ort liegende“ graue Gehirnsubstanz, die sich außerhalb der ca. 3 mm dicken Schicht der Hirnrinde findet. Die neuronale H. beruht auf einer Störung der Wanderung von Nervenzellen bei der Hirnentwicklung in der 9. - 16. Schwangerschaftswoche [125] [113]. Eine neuronale H. kann Ursache von epileptischen Anfällen (bei Spina bifida) sein. Heterotope Ossifikation: Krankhafte Entwicklung von Knochengewebe an Hüft- und Kniegelenken. Folge der heterotopen Ossifikation ist eine Bewegungseinschränkung.

Hilfsmittel: H. sind Körperersatzstücke, orthopädische, urologische und andere Hilfsmittel, die a) einer drohenden Behinderung vorbeugen, b) den Erfolg einer Heilbehandlung sichern, c) eine körperliche Behinderung ausgleichen. Nach § 182, b RVO hat der Versicherte Anspruch auf Ausstattung, Notwendige Änderungen, Instandsetzung und die Ersatzbe-schaffung sowie die Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel (vgl. Hilfsmittelgebrauchstraining). Die von den gesetzlichen Kran­kenkassen gewährten Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis zusammengefasst.

Hilfsmittel Harnwege - Ärztliche Bescheinigungen und Begründungen

Harnwege

- Dauerkatheter

- Katheterentleerung in Einrichtungen: Begründung der Notwendigkeit, Ärztliche Verordnung,  

  Ausbildungsbescheinigung

Darm

- Analtampons, Begründung

- Klistiere

- Irrigator

Pflege

- Krankenunterlagen/Einmalwindeln

- Windeln, latexfrei

- Windelentsorgung

Hilfsmittelgebrauchstraining: Trainingsmaßnahmen, die den Gebrauch eines Hilfsmittels ermöglichen sollen. Nach dem bestehenden Kassenrecht  sind  Trainingsmaßnahmen  zum  Gebrauch eines Hilfsmittels Bestandteil der Verordnung eines Hilfsmittels. Dieses H. sollte durch die Hilfsmittelanbieter gewährleistet werden, was sich aber meist nicht realisieren lässt. Deshalb bietet die ASBH zur Schulung des Hilfsmittelgebrauchs spezielle Trainingskurse an, z.B. 1. den Umgang mit einem Rollstuhl im Rahmen sog. Mobilitätstrainingskurse / Rollstuhltrainingskurse; 2. zum Erlernen der selbstständigen aseptischen Katheterentleerung. Eine Wiederholung des H. ist nach Verlust erworbener Fähigkeiten durch gesundheitliche Ver­schlechterung (z.B. bei Verschlechterung der Handfunktion oder koordinativer Fähigkeiten, bei längerer Krankheitsdauer), nach operativen Eingriffen, bei altersbedingt notwendiger Neuverordnung u.a. angezeigt. Eine besondere Begründung gegenüber der Krankenkasse (oder anderer Leistungsträger) wird oft (nicht immer) verlangt.

Verordnung

Hilfsmittelgebrauchstraining bei Spina bifida und Hydrozephalus für die Dauer von 1 Jahr (oder einem anderen Zeitraum)

   
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