Ansäuern des Urins: Vorbeugende Maßnahmen zur Unterdrückung von Harnwegsinfektionen. Ziel ist es, einen > pH-Wert im Urin zwischen 5 und 6 einzustellen. Diagnose: Der selbstständige Nachweis des Säuerungsgrades im Urin ist mit > Teststreifen oder Lackmuspapier möglich und sollte regelmäßig erfolgen. Medikamente zur Ansäuerung: 1. Methionin (Präparate: z.B. Acimethin ®, Methiotrans ®, Extin ®, bicaNorm ®), Filmtabletten zu 500 mg. Acetolyt ® (Granulat), Nephrotrans ® (Weichkapseln).
Verordnung ( ) Zutreffendes einsetzen ……... (Medikament) zur Prophylaxe von ( ) Harnwegsinfektionen, ( ) Steinbildungen in den Harnwegen |
Vorteile: Der Wirkstoff wird erst in der Niere zur Urinansäuerung synthetisiert und wirkt sich deshalb nicht auf den allgemeinen Stoffwechsel aus. Wechselwirkungen: Verlängerung der Halbwertszeit und Wirkungsverstärkung von z.B. Ampicillin, Carbenicillin, Sulfonamiden, Nitrofurantoin. Nebenwirkungen: Selten Magen-/ Darmbe-schwerden (Übelkeit, Durchfall). Die Dragees /Filmtabletten müssen als Ganzes eingenommen werden, weil es sonst zu Reizungen / Verätzungen der Schleimhaut in Mund und Speiseröhre kommen kann; auch können die Zähne durch Säureeinwirkung angegriffen werden. Gegenanzeigen: Neigung zur Bildung von Steinen durch Harnsäure, Cystinsteinen und Oxalatsteinen. Eine Daueranwendung ist möglich. 2. Vitamin C: Anwendungsformen: Vitamin C liegt als Pulver, in Tablettenform, als Brausetablette vor. Dosierung: Um einen pH-Wert im Urin zwischen 5 und 6 zu erreichen, müssen relativ hohe Dosen im Gramm-Bereich eingenommen werden. Die erforderliche Dosis muss individuell ermittelt werden. Nebenwirkungen: Die zum Erreichen einer ausreichenden Ansäuerung erforderliche Dosis kann zu Reizungen der Mundschleimhaut führen, was die Anwendung begrenzt. Dosierung aller ansäuernden Medikamente: Die Dosierung aller Medikamente wird so gewählt, dass ein pH-Wert zwischen 5 und 6 (Nachweis mit > Teststreifen oder Lackmuspapier; Farbstufe orange bis rot) erreicht wird.
Anschlussgesundheitsmaßnahme: ambulante, teilstationäre oder stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme in einer spezialisierten Einrichtung in unmittelbarem oder engem zeitlichen Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung. Eine A. kann beim Träger der Rentenversicherung dann beantragt werden, wenn die persönlichen oder medizinischen Voraussetzungen zur Gewährung einer Anschlussheilbehandlung nicht zutreffen.
Anschlussheilbehandlung: ambulante, teilstationäre oder stationäre medizinische Rehabilitationsleistung in einer spezialisierten Einrichtung in unmittelbarem oder engem zeitlichen Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung. Die A. soll die schnelle Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit ermöglichen. Voraussetzungen: 1. Die AHB muss in einer (anerkannten) AHB-Klinik ausgeführt werden. 2. Es muss sich um eine Erkrankung handeln, die in einer speziellen „AHB-Indikationsliste“ enthalten ist. 3. Mitgliedschaft in einer Krankenkasse (für Nichtversicherte: ⇒ Anschlussgesundheitsmaßnahme). 4. Die Notwendigkeit einer A. wird vom Krankenhausarzt festgestellt und noch während des stationären Aufenthaltes (vom Sozialdienst) eingeleitet. Eine A. dauert in der Regel 3 Wochen, kann jedoch (wenn erkennbar wird, dass das Rehabilitationsziel nicht erreicht werden kann oder vorzeitig erreicht wird) vorzeitig abgebrochen oder aber auch verlängert werden [107].
Anschlussheilbehandlungen, Indikationen (z.B.) - Neurologische Krankheiten und Zustand nach Operationen an Gehirn (z.B. nach Shuntoperationen, soweit diese zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen) - Operation am Rückenmark (z.B. nach Myelolyse, kraniospinaler Dekompression, Syringostomie), der Wirbelsäule und peripheren Nerven - Krankheiten der Nieren und Zustand nach Operationen an Nieren, ableitenden Harnwegen (z.B. nach Harnblasenerweiterungen, Steinentfernungen, künstlichen Harnableitungen) - Zustand nach Operationen … an den Bewegungsorganen (z.B. nach Wirbelsäuleneingriffen, wie Kyphektomie, Spondylodese, nach Hüftoperationen, Schwächungen der Muskulatur) - Gastroenterologische Erkrankungen und Zustand nach Operationen an den Verdaudungsorganen (z.B. nach künstlichen Harnableitungen wie Konduit, Pouch) |
antegrad: nach vorne gerichtet; z.B. eine antegrade Darmspülung, d.h. eine Spülung des Darmes von einer künstlichen Darmöffnung (Stoma) aus in Richtung After (Malone-antegrade-continence-enema-Technik). Ggs.: retrograd.
Antibiogramm: auch: Resistogramm. Bestimmung der Empfindlichkeit (Sensibilität) von Bakterien auf Antibiotika und/oder desinfizierende Medikamente. Zur Erstellung eines A.: Zuerst wird (in einem spezialisierten Labor) der Erreger (der z.B. einen Harnwegsinfekt oder eine Entzündung im Bereich einer Hirnwasserableitung verursacht) in einem Nährboden angezüchtet. Die so gewonnene Bakterienkultur wird auf einem Plattennährboden ausgegossen. Danach legt man einen Ring (Testring) aus Vliespapier mit Testplättchen, die mit jeweils einem Antibiotikum getränkt sind, auf den Nährboden. Diese Antibiotika breiten sich in dem Nährboden um das Testplättchen herum aus. Ist der Erreger auf das Antibiotikum empfindlich, dann wird das Wachstum des Erregers im Bereich dieses Testplättchens gehemmt: Es bildet sich um das Testplättchen herum eine runde, erregerfreie Zone. Ist der Erreger nicht auf das Medikament des Testplättchens empfindlich, d.h. ist er „resistent“, dann bleibt das Wachstum des Erregers unbeeinflusst: Um das Testplättchen bildet sich keine erregerfreie Zone. Zeitaufwand: Nach 24 Stunden ist abzulesen, welche Antibiotika das Wachstum des Erregers hemmen; das sind die Antibiotika, mit denen ein Erreger behandelt werden kann. Bewertung: S = sensibel; I = intermediär sensibel; R = resistent. Sensible Erreger: Bakterien, die auf ein Antibiotikum empfindlich reagieren, d.h. die „sensibel“ gegen ein bestimmtes Antibiotikum sind. Intermediär sensible Erreger: Ein Teil der Erreger ist auf ein Antibiotikum sensibel, ein anderer Teil nicht. Resistente Erreger: Erreger, die unempfindlich gegen ein Antibiotikum sind; resistente Erreger werden durch ein Antibiotikum nicht angegriffen und zerstört.